AGB

AGB BAS-Automotive Stand 01.09.2016

  1. Geltungsbereich

1.1 Diese AGB werden Vertragsbestandteil der folgenden Verträge.

BAS-Automotive schließt mit Auftraggebern (gewerblich – sowie privat) Verträge, die gerichtet sind

  • auf den Verkauf, die verbindliche Bestellung und Verkäufe in Kommission von Kraftfahrzeugen und sowie deren Zubehör. Die Durchführung von Kommisionsverkäufen erfolgt als sog. Verkaufsmittler.
  • auf die Erbringung von vereinbarten Zusatz- und/oder Nebenleistungen.

1.2 Ist durch zwingende Vorschriften, schriftliche Einzelvereinbarungen und diese AGB nichts anderes bestimmt, gelten ergänzend die allgemeinen Preise von BAS-Automotive (Ziff. 6 dieser AGB) und sodann – jeweils in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung und in der aufgeführten Reihenfolge als Rangfolge – die folgenden Regelwerke:

  • BVfK Verbindliche Bestellung eines gebrauchten KFZ durch eine Privatperson und oder einen Unternehmer, BVfk Vermittlungsvertrag, BVfK Neuwagenbestellung sowie der BVfK Fahrzeugankaufsvertrag.

1.3 Entgegenstehenden AGB des Auftraggebers widerspricht BAS-Automotive. Dies gilt auch dann, wenn bei Vertragsschluss keine ausdrückliche Zurückweisung erfolgt.

  1. Vertragsverhältnis – Begründung und Ausschluss

2.1 Verträge kommen zustande durch eine schriftliche sowie mündliche Vereinbarung zwischen BAS-Automotive und dem Auftraggeber oder dadurch, dass Kraftfahrzeuge vom Auftraggeber an BAS-Automotive übergeben werden bzw. dadurch, dass BAS-Automotive diese übernimmt (Kommisionsverkäufe). Den Verträgen liegen diese AGB zugrunde. Soweit anderweitige Konditionen nicht schriftlich vereinbart wurden, gilt das Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber und BAS-Automotive – unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen  – als:

  • Verbindliche Bestellung eines neuen oder gebrauchten Kraftfahrzeuges durch eine Privatperson oder einen Unternehmer. Verbindlicher Fahrzeugkauf eines neuen oder gebrauchten Kraftfahrzeuges durch eine Privatperson oder einen Unternehmer. Sowie der Verkauf eines Fahrzeuges in Kommission, des Auftraggebers.

Die Dienstleistung (Kommissionsverkauf) ist kostenpflichtig. BAS-Automotive handelt in eigenem Namen, für fremde Rechnung. Der Kommissionserlös ist der Unterschiedsbetrag zwischen Rechnungs-  und Auszahlungsbetrag an den Auftraggeber. Das angemessene Entgelt richtet sich nach Unterbringungs- und Stand- sowie Inserationskosten und den Kosten für Fahrzeugpflege und Erhalt während der Unterbringungsdauer. Zzgl. etwaiger Auslagen für Haupt- und Abgasuntersuchung, Fahrzeugaufbereitung, Reparatur sowie etwaige Zusatzkosten einer Fahrzeuggarantieversicherung. In der Regel nimmt BAS-Automotive die Kosten für ein in Kommission angebotenes Fahrzeug beim Verkauf eines Kommissionsfahrzeuges an einen Dritten ein, sodass dem Auftraggeber keine Kosten für einen Verkauf entstehen. Beendet der Auftraggeber das Verhältnis, oder wird das Fahrzeug an den Auftraggeber durch BAS-Automotive zurückgegeben, entstehen dem Auftraggeber die Kosten, die BAS-Automotive, für die Zeit des im Auftrag angebotenen Fahrzeuges tatsächlich entstanden sind.

  1. Zahlung

3.1 Der Kaufpreis und Kosten für etwaige Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig.

4.Lieferung und sonstige Leistung

4.1. Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen sowie Leistungsfristen beginnen mit Vertragsabschluss.

5. Abnahme

5.1 Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von acht Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.

5.2 Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, so beträgt dieser 10% des Bruttokaufpreises. Der Schadenersatz ist jeweils höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren Schaden nachweist oder im Falle dessen, das der Käufer nachweist, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.

  1. Preise

Fahrzeugunterbringung Show-Room 30,– € pro angef. Monat / pro Fahrzeug

Inseration von Fahrzeugen bei Autoscout und mobile 60,– € pro angef. Monat / pro Fahrzeug

Fahrzeugpflege während der Unterbringung 14,90 pro angef. Monat / pro Fahrzeug

Inseratserstellung einmalig 54,85 € (Beinhaltet Fahrzeugreinigung innen und außen, zur erstmaligen Fotoerstellung).

  1. Schlussbestimmungen

7.1 Ausschließlicher Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen aus Verträgen, die diesen AGB unterliegen, ist der Firmensitz von BAS-Automotive.

7.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

7.3 Der Auftraggeber kann gegen Ansprüche von BAS-Automotive nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen.

7.4 Diese AGB gelten durch Auftragserteilung, mündlich oder schriftlich, als anerkannt.

7.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages oder seiner Anlagen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so tritt an ihre Stelle eine rechtlich wirksame Regelung, die dem erkennbaren Willen der Parteien am nächsten kommt. Ist eine Feststellung einer solchen Regelung nicht möglich, tritt an ihre Stelle die gesetzliche Regelung. Bei Unwirksamkeit einer Klausel bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.